Lebensqualität durch Komfort
Wenn natürliche Zähne oder auch Teile des Zahnes durch Zahnersatz ersetzt werden müssen:
- dann soll der Zahnersatz natürlich und schön aussehen,
- er soll nicht zu spüren und kein Fremdkörper im Mund sein,
- er muss sicher und verlässlich funktionieren,
- er soll aus sicheren und verträglichen Materialien bestehen (besonders wichtig bei Allergiepatienten),
- und er muss dem Träger ein Stück Lebensfreude zurückgeben, die er mit dem Verlust der eigenen Zähne eingebüßt hat.
Mehr Eigenverantwortung für Sie als Patient seit dem 1.1.2005
Wir als Dentallabor haben uns auf die Herstellung von Komfort-Zahnersatz spezialisiert. Unser Anspruch ist das Mehr an Lebensqualität für den Patienten durch hochwertigen, exzellenten Zahnersatz.
Seit dem 1. Januar 2005 bekommen Sie als Patient von den Gesetzlichen Krankenkassen einen „befundbezogenen festen Zuschuss“ zum Zahnersatz, der allein am Befund orientiert ist (z. B. „fehlender Zahn“, „überkronungsbedürftiger Zahn“ usw.). Für jeden dieser Befunde gibt es einen (bei allen Gesetzlichen Krankenkassen gleich hohen) Festzuschuss, der im Durchschnitt mindestens die Hälfte der durchschnittlichen Kosten für die Regelversorgungsleistungen beträgt. (Ausnahmen sind Härtefallregelungen, bei denen von den Krankenkassen bis zu 100 Prozent der Regelversorgung übernommen werden.)
Die von den Gesetzlichen Krankenkassen beim Zahnersatz für die Bezuschussung als Richtlinie angesetzte „Regelversorgung“ bedeutet, dass Sie als Patient mit zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen versorgt werden, „die zu einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung (…) erforderlich sind.“ (Sozialversicherungslexikon, Stand 1.1.2005; LexiNexis, Münster) Das bedeutet aber auch, dass eine Regelversorgung nicht die neueste Technik und die am harmonischsten aussehende Lösung als Bemessungsgrundlage in den Mittelpunkt stellt, sondern eben eine „ausreichende“ Lösung – vergleichbar mit der Schulnote 4. Zeitgemäßer, ästhetischer und dazu höchst körperverträglicher Zahnersatz (Biokompatibilität) geht jedoch über die als Bemessungsgrundlage gewählte Regelversorgung hinaus.
Mit dieser seit 2005 geltenden Festzuschussregelung zum Zahnersatz haben Sie als Patient nun eine höhere Eigenverantwortung. Sie müssen sich entscheiden:
__für eine „ausreichende“ Regelversorgung (beim Befund „überkronungsbedürftiger Zahn“ bei Backenzähnen z. B. eine Zahnkrone aus blankem Metall)
__oder für eine höherwertige Versorgung (z. B. beim oben genannten Befund für die Krone eine keramische Verblendung, damit man das Metall beim offenen Lachen nicht sieht; oder aber gleich eine Vollkeramikkrone, die vom natürlichen Zahn dann gar nicht mehr zu unterscheiden ist).
Die Entscheidung für hochwertigen Zahnersatz bedeutet für Sie ein Mehr an Ästhetik, an Komfort und in vielen Fällen auch an Biokompatibilität. Hochwertiger Zahnersatz ist ein Mehr an Lebensqualität.
