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Für Patienten

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Das Material: sicher und verträglich – biokompatibel

Wenn Zähne oder aber Teile des Zahnes durch Zahnersatz ersetzt werden müssen, dann wünschen die meisten Patienten Zahnersatz aus sicheren und verträglichen Materialien.

In enger Zusammenarbeit mit Ihrem Zahnarzt setzen wir für Sie verträgliche Materialien für Ihren Zahnersatz ein (Biokompatibilität).

Der Zahnersatz aus unserem Dentallabor unterliegt dem Medizinproduktegesetz.

Biokompatibilität

Biokompatibilität meint „biologische Verträglichkeit“ - und das ist für sich ein weit gefasster Begriff: Mit „biologischer Verträglichkeit“ kann gemeint sein,

  • dass keine bösartigen Tumoren angeregt werden,
  • dass es keine Veränderungen im genetischen Material der Zellen gibt,
  • dass keine Vergiftungen auftreten
  • und dass keine Allergien ausgelöst werden.

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Biologische Verträglichkeit im Bereich Zahnersatz hat besonders für die Allergiker eine wichtige Bedeutung. Jedes Material, das für Zahnersatz verwendet wird, ist erst einmal eine körperfremde Substanz. Bestimmte Materialien sind dafür bekannt, eher allergische Reaktionen auszulösen, andere sind körperverträglicher (biologisch verträglicher oder biokompatibel). Besonders Vollkeramik ist sehr gut körperverträglich, so zum Beispiel die Hightech-Keramik Zirkonoxid. Keramik ist im Mund nahezu unlöslich. Es findet keine Interaktion mit dem Gewebe statt. Wenn Patienten zum Beispiel auf Metalle allergisch reagieren, dann können sie stattdessen in vielen Fällen erfolgreich mit vollkeramischem Zahnersatz versorgt werden. Unter ästhetischen Gesichtspunkten und hinsichtlich der biologischen Verträglichkeit ist Zahnersatz aus Vollkeramik heute die erste Wahl. Die Kombination von Materialien im Mund ist für die Verträglichkeit wichtig. Wir halten die Anzahl von verschiedenen Materialien im Mund möglichst gering, um keine Wechselwirkungen hervorzurufen.

Medizinproduktegesetz (MPG)

In Deutschland gilt für bei uns im Land hergestellten Zahnersatz zudem das Medizinproduktegesetz (MPG). Das heißt, der hier hergestellte Zahnersatz unterliegt in seiner Zusammensetzung nachprüfbar bestimmten Richtlinien. Das Medizinproduktegesetz hat zum Ziel, eine hohe Produktsicherheit zu gewährleisten. Danach müssen medizinische Erzeugnisse fest vorgeschriebene Anforderungen in den Punkten Sicherheit (Minimierung der Nebenwirkungen, Gewährleistung elektrischer und mechanischer Sicherheit), Leistung und Nutzen (Sicherstellung des therapeutischen Nutzens, klinische Bewertung des Produktes) und Überwachung (Hersteller, Produktlebenszyklus) erfüllen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden. Geprüfte Produkte sind erkenntlich an dem vorgeschriebenen Zertifikatszeichen „CE“.

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